Cyberrisiken gehören in der heuteigen Zeit zu den größten Gefahren. Es stellt sich nicht die Frage ob ein Untenehmen gehackt wird sondern lediglich wann.
“Es gibt 2 Arten von Unternehmen. Die einen wurden gehackt und die anderen wissen es noch nicht”
James Comey ehemaliger FBI Direktor
Unter Phishing versteht man das Abfangen von Daten mittels z.B. gefälschter Internetseiten.
Phishing
DDoS Attacken sind Versuche z.B. einen Dienst durch Überflutung der Server außer Betrieb zu setzen.
DDoS (Distributed-Denial-of-Service-Angriff)
Ransomware, Spyware, Adware, Würmer, Trojaner und Botnets bezeichnet man als Malware
Arten von Malware
Gutentor Simple Text
Schützen Sie Ihr System.
Antivirenprgramme immer aktualisiert, eine professionelle Firewall und regelmäßige Backups bieten Ihnen einen gewissen Schutz vor Cyberangriffen.
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter.
Verhaltensregeln im Umgang mit dem System und entsprechende Schulungen der Mitarbeiter, verringern das Risiko vor unerwünschter Schadsoftware.
Schützen Sie sich vor eventuellen Folgen.
Eine Cyberversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen. Hierzu zählen neben den Eigenschäden auch Drittansprüche z.B. aufgrund abhandengekommener personenbezogener Daten.
Leistungen einer Cyberversicherung
inkl. 24 Stunden Cyber-Soforthilfe

Drittschäden
Prüfung der Haftpflichtfrage und Abwehr unbegründeter Ansprüche.
Dienstleisterkosten
Erstanalyse, 24-Stunden Cyber-Hotline, IT-Beweissicherung (Forensik), Kosten für Benachrichtigungspflichten, Wiederherstellung von Daten und Programmen
Betriebsunterbrechung
Übernahme des Schadens und der Mehrkosten durch eine unmittelbare und unvorhersehbare Betriebsunterbrechung.
Vertragsstrafen
Bei Verletzung von PCI Datensicherheits-standards
Infos zum Thema Cyber
Kapitel 8, Artikel 82 der DSGVO beschreibt die Haftung und das Recht auf Schadenersatz.
Wichtig!
Im Schadenfall gilt die umgekehrte Beweislast.
Knapp die Hälfte aller Cybervorfälle wird durch unbeabsichtigtes Fehlverhalten eines Mitarbeiters verursacht
Nach Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, muss gem. Artikel 33 der DSGVO eine unverzügliche Meldung binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde erfolgen.
Bei einer Datenschutzbehörde sind Sie als Auftraggeber für die Daten verantwortlich. Eine Cloud enthaftet Sie hier nicht.